Haus verwalten für Mietwohnung- oder Eigentumswohnung

Unsere Leistung umfasst die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung oder Mietwohnung..  Unter Berücksichtigung des Werterhalts Ihrer Immobilie,  kümmern wir uns, sowohl um die technischen ,als auch kaufmännischen Belange. Dadurch gewährleisten wir die Sicherung hoher Wohnstandards in Verbindung mit einem werthaltigen Mietniveau. Da wir stets Kosten-/ Nutzen optimiert arbeiten, wird sich das in Ihren Betriebskosten widerspiegeln. Wir bieten unsere Leistung für Ihre Wohnung, Ihr Mehrfamilienhaus, WEG s  oder Ihre Gewerbeeinheit an. Nutzen Sie den Freiraum den wit Ihnen verschaffen, damit Sie sich auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren können. Den Nachweis unserer Zulassung und der erforderlichen Haftpflichtversicherung, werden wir vor Vertragsabschluss selbstverständlich offenlegen. Wir können und möchten Ihr  Haus verwalten-                                                                                                       
WEG-Verwaltung als Dienstleistung   

Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEGs) benötigen in der Regel einen Dienstleister, der die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) übernimmt, der also das gemeinschaftliche Eigentum für sie verwaltet. Zwar ist es auch möglich, dass alle Eigentümer gemeinsam verwalten. Jedoch ist es wesentlich praktikabler und darum üblich, jemanden mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Die WEG-Verwaltung (Hausverwaltung) kann entweder von nur einer Person (Verwalter) übernommen werden oder es kann eine Firma damit betraut werden. Professionelle Dienstleister sind darauf spezialisiert, die umfangreichen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, die einer WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz auferlegt sind.
Mietverwaltung

Eine Hausverwaltung für Mietwohnung oder Eigentumswohnung (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.
Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Handwerkerleistungen, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt.
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