Gutachten für Bauschäden und Verkehrswert Immobilie (Haus)



Wir sind ein flexibles Dienstleistungsunternehmen und haben es sich zum Ziel gemacht durch unseren Einsatz spürbare Mehrwerte für die Kunden zu generieren. Qualifizierte Beratung und Begutachtung stellen hierfür die Basis dar. Liegen  Baumängel oder ein Bauschaden vor, dokumentieren wir  als  Bausachverständiger Wachtendonk oder Baugutachter  die Situation, benennen die Ursache des Bauschadens, entwickelt Sanierungsvorschläge die wir dann unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten in das Baugutachten einfließen lässen 

Wertgutachten
Für den Bereich Verkehrswert Immobilie können  verschiedene Verfahren angeboten werden. Die Wertermittlung können Sie im Sachwertverfahren oder im Ertragswertverfahren erhalten.

Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z. B. eigengenutzten Einfamilienhäusern) angewendet. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich der Wert der Immobilie nicht nach den zukünftig dauerhaft erzielbaren Reinerträgen, sondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemisst. Traditionell wird deshalb das Sachwertverfahren bei eigengenutzten Objekten wie Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet.

Grundsätzlich wird im Sachwertverfahren ermittelt, welche Kosten bei einem Neubau (Ersatz) des zu bewertenden Objektes entstehen würden. Ganz explizit sind hier nicht „Rekonstruktionskosten“ gemeint. Im Anschluss wird die Abnutzung bewertet und abgezogen. Des Weiteren sind sonstige wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Das Sachwertverfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagen, der Wert des Grund und Bodens wird im Vergleichswertverfahren bestimmt.  Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, zum Beispiel: Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser) Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren)Spezialimmobilien (Parkhäuser, Tankstellen, Hotels, Logistikflächen)

Gemischt genutzte Grundstücke.

Üblicherweise wird das Ertragswertverfahren nicht für selbst genutzte Wohngrundstücke bzw. -immobilien wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, deren Wert im Regelfall im Vergleichswertverfahren (ggf. ergänzend im Sachwertverfahren) angewendet. Ebenfalls wendet man das Ertragswertverfahren üblicherweise nicht für vermietete oder besonders ausgestattete Spezialimmobilien an, wie z. B. spezielle Produktionsanlagen, Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Bahnhöfe, kulturelle Immobilien und militärisch genutzte Grundstücke.

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